Firmenadressen
Woraus bestehen Firmenadressen?

Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Firmenadresse sind zwei notwendige Angaben. Zum einen wird die genaue und vollständige Anschrift benötigt. Zum anderen wird durch eine genaue Firmenbezeichnung die Firmenadresse erst vervollständigt und bildet den Grundbaustein der Adresse. Die Angabe der Anschrift gestaltet sich im Allgemeinen durch standardisierte Angaben sehr einfach. Anders verhält es sich bei der Firmenbezeichnung. Personenfirmen bestehen aus dem oder der Namen der Personen, die die Firma vertreten. Die Aufführung des Gegenstandes der Unternehmung oder werbewirksame Bezeichnungen im Firmennamen sind andererseits bei Sachfirmen häufig vorzufinden.

Unabhängig von der Wahl der Namensgebung entstehen Pflichten für den Firmeninhaber. Normen der Firmenwahrheit und der Firmenklarheit müssen gegeben sein. Das heißt, dass bei Unternehmensgründung nur Namen bei Personenfirmen verwendet werden, die mit dem bürgerlichen Namen übereinstimmen bzw. bei Sachfirmen der Gegenstand der Unternehmung klar erkennbar ist. Darüber hinaus ist jede Unternehmung verpflichtet, die Unternehmensform als Zusatz in der Firmenadresse anzugeben. Weitergehend ergeben sich Vorschriften für Unternehmungen mit offenen Ladengeschäften oder im Gastronomiebereich bzw. in der Gastwirtschaft. Durch die Firmenschildvorschrift müssen zusätzlich zu den allgemeinen Angaben wenigstens ein Familienname mit ausgeschriebenem Vornamen gut sichtbar im Eingangs- oder Ausgangsbereich angebracht werden, wodurch eine verbesserte Erkennung des Geschäftsinhabers gewährleistet wird. Der Aufbau innerhalb eines Geschäftsbriefes gestaltet sich abschließend sehr einfach. Name und Unternehmenszusatz werden an erster Stelle geführt. Danach folgend die zusätzlichen Firmenbezeichnungen oder bekannte Ansprechpartner sowie die genaue Firmenanschrift.

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